Für die Inanspruchnahme der Ethikkommission der Landesärztekammer Thüringen werden Gebühren gemäß § 17f Abs. 1 Nr. 6 Thüringer Heilberufegesetz i.V.m. § 8 Abs. 2 Satzung der Ethikkommission erhoben. Die Höhe der Gebühren sind in der Gebührenordnung der Landesärztekammer Thüringen geregelt.