Anerkennung und Beantragung ärztlicher Fortbildungsveranstaltungen gemäß Fortbildungsordnung
Als Veranstalter einer ärztlichen Fortbildung in Thüringen können Sie für diese die Anerkennung als ärztliche Fortbildungsmaßnahme und Bewertung mit Fortbildungspunkten durch die Landesärztekammer Thüringen beantragen.
Der Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme ist spätestens 4 Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung zu stellen.
Dies kann durch Onlinebeantragung über das Veranstalterportal der Landesärztekammer Thüringen oder per Antragsformular erfolgen.
Zum Veranstalterportal »
Zum Antragsformular »
Hinweise für Veranstalter
Der Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme ist spätestens 4 Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung online über das Portal oder mit dem entsprechenden Antragsformular bei der Landesärztekammer Thüringen zu stellen. Dem vollständig ausgefüllten Antragsformular ist ein Programm, eine Originaleinladung und ein inhaltlicher und zeitlicher Ablaufplan der Fortbildungsmaßnahme beizufügen. Zusätzlich angeforderte oder fehlende Unterlagen/Anlagen werden nur bei angegebener Registriernummer dem Antrag zugeordnet. Bis zum Eingang der fehlenden Unterlagen ruht die Antragsbearbeitung. Bei Nichteinhaltung der Antragsfrist besteht kein Anspruch auf Bearbeitung bis zum Veranstaltungstag. Der Veranstalter ist verpflichtet, ihm nach dem Veranstaltungstag zugegangene Unterlagen an die Teilnehmer weiterzugeben. Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfrist ist das Datum des Eingangs der Antragsunterlagen.
Gebühren für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen bei Drittanbietern
Fortbildungen, die ohne eine Teilnahmegebühr und ohne Sponsor bzw. ohne Finanzierung durch Dritte laufen, werden kostenfrei bearbeitet. Gebühren für die Bearbeitung werden erhoben, wenn der Veranstalter selbst Teilnahmegebühren erhebt oder wenn die Veranstaltung durch Dritte finanziell unterstützt oder durchgeführt wird.
Es erfolgt eine Differenzierung zwischen Veranstaltungen, die nur mit Teilnahmegebühren finanziert werden, und gesponserten Veranstaltungen. Bei ausschließlicher Finanzierung über Teilnahmegebühren wird die Gebühr um 50% reduziert. Damit werden firmenunabhängige Angebote unterstützt.
Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Punktzahl. Die Gebühren liegen zwischen 50 und 500 Euro. Bei Drittanbietern beträgt die Mindestgebühr 100 Euro.
Für sich wiederholende/identische Veranstaltungen (Balint, Supervision) wird die Gebühr einmal pro Jahr erhoben.
Als Drittanbieter zählen:
- Arzneimittelhersteller
- Hersteller Medizinprodukte
- Kommerzieller Veranstaltungsanbieter
- Nicht-ärztliche Anbieter
- Veranstalter mit Sitz außerhalb Thüringens, die Veranstaltungen in Thüringen anbieten. Dies schließt auch Ärzte und medizinische Einrichtungen ein.
Elektronische Erfassung von Fortbildungspunkten - Information für Veranstalter
Seit 1. Januar 2006 hat die Landesärztekammer Thüringen die elektronische Erfassung von Fortbildungspunkten eingeführt und beteiligt sich damit am EIV, dem bundeseinheitlichen Verfahren zur Elektronischen Erfassung und Verteilung von Fortbildungspunkten. Der Elektronische Informationsverteiler (EIV) sorgt dafür, dass die Fortbildungspunkte, die ein Arzt bei einer von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildungsveranstaltung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, auf elektronischem Wege der zuständigen Landesärztekammer übermittelt werden.
Voraussetzung für die elektronische Erfassung der Punkte sind die Einheitliche Fortbildungsnummer für jeden Arzt (EFN) und die Veranstaltungsnummer für jede anerkannte Fortbildungsveranstaltung (VNR). Diese Nummern werden durch die zuständige Ärztekammer vergeben und dem EIV mitgeteilt.
Ärzte registrieren ihre Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung zukünftig mit ihrer Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN). Zu diesem Zweck haben die Thüringer Ärzte einen Fortbildungsausweis und Aufkleber mit ihrer Fortbildungsnummer als aufgedruckten Barcode erhalten.
Veranstalter von Fortbildungsangeboten erhalten bei Anerkennung ihrer Veranstaltungen von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung für jede einzelne Veranstaltung eine Veranstaltungsnummer (VNR) sowie ein Passwort. Das Passwort wird zum Senden der EFNs an den EIV benötigt.
Die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung stellt dem Veranstalter Teilnahmelisten mit der in Barcodeform verschlüsselten Veranstaltungsnummer für jede anerkannte Veranstaltung zur Verfügung.
Es müssen weiterhin Teilnahmebescheinigungen in Papierform für die teilnehmenden Ärzte ausgestellt werden. Auf den Teilnahmebescheinigungen in Papierform muss die Veranstaltungsnummer angegeben werden. Eine kopierfähige Teilnahmebescheinigung wird durch die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt.
Nach der Richtlinie zur Fortbildungssatzung der Landesärztekammer Thüringen sind die Veranstalter verpflichtet, die Übermittlung der einheitlichen Fortbildungsnummern der Teilnehmer pro Veranstaltung an den Elektronischen Informationsverteiler zu gewährleisten.
Veranstalter haben zwei Möglichkeiten, die Meldung an den EIV zu garantieren:
- Veranstalter senden die Teilnahmelisten an die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen. Die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung scannt die einheitlichen Fortbildungsnummern ein und übernimmt damit die Meldung an den EIV. In diesem Fall sind die Originallisten an die Ärztekammer zu senden und in jedem Fall Kopien der Listen 60 Monate durch die Veranstalter aufzubewahren. Die Kopien werden für die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen bei Anfrage der Teilnehmer benötigt.
- Die Veranstalter melden direkt die einheitlichen Fortbildungsnummern an den EIV. Dazu sind die nachfolgend aufgeführten Hinweise zu beachten.
Praktische Vorgehensweise für Veranstalter, die direkt an den EIV melden
Voraussetzung für die Nutzung der folgenden Möglichkeiten ist eine installierte Java-Software in aktueller Version (Information und Download unter www.java.com).
Zur Erfassung der Fortbildungsnummern der Teilnehmer und der Übermittlung an den EIV stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Eingabe der Fortbildungsnummern in das Eingabeformular des EIV, das Formular ist unter www.eiv-fobi.de (Bild rechts) herunterladbar. Die Eingabe kann somit bequem ohne Internetanbindung auf einem PC erfolgen, das dem Formular zugrunde liegende Programm erkennt falsche Nummern anhand einer Prüfsumme und erstellt eine Datei zur Übermittlung an den EIV.
- Einscannen der Fortbildungsnummern von der zur Verfügung gestellten Teilnehmerliste über einen handelsüblichen Barcode-Scanner, verwendet wird der Barcode 39. Das Programm zur Erfassung und Übermittlung erhalten Sie unter www.eiv-fobi.de. Zu diesem Zweck sind die Barcodes mit der Fortbildungsnummer als Klebeetikett durch die teilnehmenden Ärzte auf die Teilnehmerliste aufzukleben.
- Einscannen der Fortbildungsnummern direkt vom Fortbildungsausweis der Teilnehmer über einen handelsüblichen Barcode-Scanner, verwendet wird der Barcode 39. Die Etiketten mit den Barcodes der Fortbildungsnummern müssen in diesem Fall nicht auf die Teilnehmerliste aufgeklebt werden. Auch in diesem Fall erhalten Sie das Programm zur Erfassung und Übermittlung unter www.eiv-fobi.de.
Eine Internetanbindung benötigen Sie nur für das Herunterladen des Erfassungsprogramms und zur späteren Übermittlung der durch das Programm erstellten Datei mit den Fortbildungsnummern an den EIV, während der Erfassung der Fortbildungsnummern ist keine Internetanbindung notwendig.
Zum Elektronischen Informationsverteiler (EIV) - Infoblatt »
Zum Merkblatt für Veranstalter EIV »
Weitere Informationen zum Thema
www.eiv-fobi.de - Internetseite mit bundeseinheitlich geltenden Informationen zum elektronischen Fortbildungsausweis; hier finden sich auch unterstützende Hinweise für Fortbildungsveranstalter.
EFN - Einheitliche Fortbildungsnummer
erhält jeder Arzt von seiner Landesärztekammer. Die Nummer ist 15-stellig und bundesweit einheitlich aufgebaut. Mit der EFN registriert der Arzt sich zukünftig bei Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung. Bei Wechsel des Kammerbereiches bleibt die EFN erhalten, es muss also kein neuer Fortbildungsausweis beantragt werden.
EIV - Elektronischer Informationsverteiler
Verfahren für die elektronische Meldung der Fortbildungspunkte. Innerhalb des Verfahrens wird mit dem EIV auch der zentrale Server benannt, der die Prüfung und Verteilung der Daten vornimmt.
VNR - Veranstaltungsnummer
erhält ein Veranstalter bei der Anerkennung seiner Fortbildungsveranstaltung von der für ihn zuständigen Landesärztekammer. Die Nummer ist 19-stellig und beinhaltet Basisdaten zur Veranstaltung sowie zu Punktekategorien.
Barcode
Strichcode, der hier die EFN darstellt. Mit Hilfe eines Scanners, der an einen PC angeschlossen ist, kann der Barcode gelesen und im PC wieder in einer Nummer umgewandelt werden. So werden Fehler beim Eintippen sehr langer Nummern vermieden; zudem wird der hohe Erfassungsaufwand extrem verkürzt.
Weitere Informationen zum Thema: www.eiv-fobi.de - Internetseite mit bundeseinheitlich geltenden Informationen zum elektronischen Fortbildungsausweis; hier finden sich auch unterstützende Hinweise für Fortbildungsveranstalter.