Abmeldung

Bitte informieren Sie die Landesärztekammer Thüringen umgehend über die Beendigung Ihrer ärztlichen Tätigkeit. Das kann unter Umständen die Abmeldung bzw. Ummeldung zu einer anderen Ärztekammer nach sich ziehen. Wenn Sie keine ärztliche Tätigkeit ausüben und nach einem Umzug nicht mehr in Thüringen wohnen, hat das ebenfalls eine Abmeldung zur Folge, weil in dem Fall der Wohnort maßgeblich für die Mitgliedschaft ist.

Sie können die Abmeldung schriftlich oder persönlich vornehmen, oder uns eine E-Mail zusenden. Hierfür können Sie auch das Abmeldeformular herunterladen.

Wir leiten Ihre Meldeakte mit den beglaubigten Kopien Ihrer Urkunden an die neue Ärztekammer weiter, so dass Sie diese nicht noch einmal einreichen müssen. Ihre EFN (einheitliche Fortbildungsnummer) behalten Sie bei einem Kammerwechsel.

Wichtige Angaben

  • Abmeldedatum (Ende der bisherigen Tätigkeit und Beginn der neuen Tätigkeit oder das Datum des Umzugs, wenn Sie keine Tätigkeit ausüben)
  • Neue Dienstanschrift (bei Krankenhäusern auch die Abteilung in der Sie tätig werden)
  • Neue Privatanschrift (bitte mit Datum, seit wann die neue Anschrift gültig ist)