Für Hausbesuche etc. verwende ich ein mobiles Kartenterminal, um die Versichertenstammdaten der eGKs der Patienten einzulesen. Im Handbuch meines mobilen Kartenterminals habe ich gelesen, dass erst der so genannte G2-eArztausweis hierfür nutzbar ist und nicht mein bisheriger eArztausweis der medisign (G0-HBA; Vorläuferkarte). Warum ist das so?
Die Aussage aus dem Handbuch ist korrekt und hat den folgenden Hintergrund:
Die eArztausweise, die als sogenannte Vorläufer-HBA bzw. G0-Karten heute von medisign ausgegeben werden, unterstützen nicht das Card-2-Card-Verfahren in der gleichen Art und Weise wie es die Telematikinfrastruktur oder die Gesundheitskarten nutzen. Die Karten sind damit zueinander diesbezüglich inkompatibel.
Der Einsatz dieser eArztausweise ist nur sinnvoll in Verbindung mit Anwendungen, die die X.509-Zertifikate für die qualifizierte Signatur, die Authentifizierung oder die Verschlüsselung nutzen. Dazu zählen beispielsweise der elektronische Arztbrief, der Laborbefund oder die Quartalsabrechnung zur KV.
Anwendungen, aktuell lediglich das Versichertenstammdatenmanagement, die auf das Card-2-Card-Verfahren aufsetzen und damit CV-Zertifikate (card verifiable certificate) nutzen, sind mit diesen Vorläufer-Karten _nicht_ nutzbar.
In Nutzungsszenarien mit sogenannten „mobilen Kartenterminals" geht es um das Auslesen der Versichertenstammdaten (VSD) der eGK. Hierfür ist alternativ ebenfalls die SMC-B, auch
Praxisausweis genannt, nutzbar. Diese Karten werden vom KV-System ausgegeben. Die SMC-B gibt es auch in einer so genannten ID000-Bauform (ähnlich einer SIM-Karte). Diese SMC-B (im SIM-Kartenformat) können Sie dauerhaft in einen speziellen Slot ihres mobilen Kartenterminals einstecken und per PIN aktivieren. Damit haben Sie die dauerhafte Möglichkeit der Nutzung des mobilen Kartenterminals, auch ohne einen eArztausweis der Generation-2. Die Dienstleister der PVS-Anbieter sollten auch zu diesen Themen Support anbieten.
Seitens der medisign hatten wir seinerzeit die Zusage, dass Vorläufer-Karten zu G2-Karten ausgetauscht werden, wenn der Nutzer hierfür einen Bedarf hat. Bitte gehen Sie in diesem Fall direkt auf medisign zu.
Die T-Systems, die Anfang des Jahres 2019 zugelassen werden soll, wird mit sogenannten G2-Karten antreten, die diese Einschränkung nicht aufweisen.
Ansonsten verweisen wir auch auf folgende Fragen in dieser FAQ:
Siehe auch Antwort: 20
Siehe auch Antwort: 66