Kammerbeitrag

Die Landesärztekammer Thüringen erhebt zur Deckung der Kosten, die durch die Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen, einen Jahresbeitrag. Bei Ärzten, die im Laufe eines Jahres in einen anderen Kammerbereich wechseln, ist der Stichtag für die Beitragspflicht der 1. Februar.

Die Beitragsfestsetzung erfolgt nach Beitragsstufen.

Der Selbsteinstufung ist ein Auszug aus dem Einkommensteuerbescheid des Bezugsjahres oder eine schriftliche Bestätigung des Steuerberaters über die Richtigkeit der Selbstveranlagung beizufügen.

Seit Oktober 2024 erhalten Sie alle Schreiben der Beitragsabteilung nicht mehr postalisch, diese werden über das Mitgliederportal der Landesärztekammer Thüringen bereitgestellt und sind dort abrufbar, so auch die jährliche Beitragsveranlagung.

Beitragsveranlagung "Online" - schnelle und komfortable Erledigung

Sie haben bereits seit dem Beitragsjahr 2016 die Möglichkeit Ihre Beitragsveranlagung über das Mitgliederportal vorzunehmen. Wählen Sie Ihre Beitragsstufe aus, laden Sie Ihren Nachweis zu den Einkünften hoch und bestimmen Sie Ihre gewünschte Zahlungsmethode. Nach der erfolgreichen Übermittlung der Daten haben Sie Ihre Beitragsveranlagung schnell und komfortabel erledigt.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit für vorherige Beitragsjahre ausstehende Nachweise hochzuladen und Ihre Bankverbindung zu ändern.

Voraussetzung ist ein Zugang zum Mitgliederportal, der falls noch nicht vorhanden, unter der Adresse www.meinelaekthuer.de beantragt werden kann.