Die Landesärztekammer Thüringen erhebt zur Deckung der Kosten, die durch die Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen, einen Jahresbeitrag. Bei Ärzten, die im Laufe eines Jahres in einen anderen Kammerbereich wechseln, ist der Stichtag für die Beitragspflicht der 1. Februar.
Die Beitragsfestsetzung erfolgt nach Beitragsstufen.
Der Selbsteinstufung ist ein Auszug aus dem Einkommensteuerbescheid des Bezugsjahres oder eine schriftliche Bestätigung des Steuerberaters über die Richtigkeit der Selbstveranlagung beizufügen.
Seit Oktober 2024 erhalten Sie alle Schreiben der Beitragsabteilung nicht mehr postalisch, diese werden über das Mitgliederportal der Landesärztekammer Thüringen bereitgestellt und sind dort abrufbar, so auch die jährliche Beitragsveranlagung.