Für jede Behandlungseinheit ist ein Transfusionsbeauftragter (TB) zu bestellen. Dieser ist in der Krankenversorgung tätig, transfusionsmedizinisch qualifiziert, verfügt über eine entsprechende Erfahrung und sollte hämostaseologische Grundkenntnisse besitzen.
Seine Aufgabe ist es in Zusammenarbeit mit dem TV und der Transfusionskommission der Einrichtung die Durchführung der festgelegten Maßnahmen in der jeweiligen Behandlungseinheit sicherzustellen, alle Ärzte, die hämotherapeutische Maßnahmen durchführen, in die einrichtungsspezifischen Abläufe und Organisationsstrukturen einzuweisen, in Fragen der Indikation, Qualitätssicherung, Organisation und Dokumentation der Hämotherapie zu beraten und für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Blutprodukten zu sorgen. Des Weiteren regelt er die Unterrichtung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 TFG und beteiligt sich an den Ermittlungen in Rückverfolgungsverfahren nach § 19 Abs. 2 TFG.
Der TB ist ein in der Krankenversorgung tätiger Arzt und muss eine der folgenden Qualifikationen oder Voraussetzungen besitzen:
(a) Facharzt für Transfusionsmedizin, (b) Facharzt mit Zusatzbezeichnung „Bluttransfusionswesen“, (c) Facharzt mit einer von der Ärztekammer anerkannten theoretischen Fortbildung (16h, Kursteil A und B).
In Einrichtungen, in denen nur Plasmaderivate angewendet werden, sind für die Qualifikation als TB eine von der Ärztekammer anerkannte theoretische Fortbildung (8h, Kursteil A) Voraussetzung.
In Einrichtungen, in denen nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung (z.B. Tetanusprophylaxe, auch Rhesusprophylaxe) angewendet werden, genügt eine Qualifikation nach Abschnitt 6.4.1.3.1 (transfundierender Arzt).