Mitteilung vom 21.12.2021
Bundesärztekammer: Verlängerung der Abrechnungsempfehlung für aufwändige Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
Nach Abstimmung zwischen der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Beihilfekostenträgern zu einer erneuten Verlängerung der Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie haben die Kostenerstatter einer Verlängerung der sog. Hygieneziffer nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass künftig auf Grundlage der Nr. 383 GOÄ analog zum 2,3fachen Satz (= 4,02 Euro) abgerechnet wird.
Die Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung soll folgendermaßen lauten:
Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, je Sitzung analog Nr. 383 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 2,3fachen Satz
Die Abrechnungsempfehlung gilt vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 383 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.
Alle Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, Erläuterungen und Hinweise dazu sind auf der Website der Bundesärztekammer abrufbar.