Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, einige gesetzliche Regelungen in Ihrer Praxis für die Arbeitnehmer zugänglich auszulegen. Diese Regelungen werden allgemein als „aushangpflichtige Gesetze“ bezeichnet, wobei es sich im Wesentlichen um Arbeitnehmerschutzvorschriften handelt.
Dabei genügt es nicht, wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber um Aushändigung bitten muss. Die freie Zugänglichkeit ist aber dann gewahrt, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise über ein Intranet auf die Regelungen zugreifen kann. Verstößt der Arbeitgeber gegen die Aushangpflicht, droht eine Geldbuße.
Folgende Gesetze sind dem Arbeitnehmer frei zugänglich zu machen:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Sozialgesetzbuch
- Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
- Verordnung über Arbeitsstätten
- Röntgenverordnung
- Strahlenschutzverordnung
- Biostoffverordnung
- Gefahrenstoffverordnung
Alle o. g. rechtlichen Regelungen finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de.