Am 25. Mai 2018 treten die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Einen ersten Überblick über Ihre im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht bestehenden Anforderungen erhalten Sie mit dem Papier der BÄK und der KBV „Datenschutzcheck 2018“.
Datenschutz und Datenverarbeitung
Darüber hinaus sind die Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis überarbeitet worden, die auch wichtige Informationen zum neuem Datenschutzrecht enthalten.
- Hinweise »
Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis - IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung »
Richtlinie nach § 75B SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit
Lesenswert ist außerdem die im Hessischen Ärzteblatt veröffentlichte Reihe „Datenschutz 2.0 Was birgt die Zukunft für den niedergelassenen Arzt?“ In diesen Artikeln wird kompakt dargestellt, wie sich eine fiktive Arztpraxis und ein fiktiver Patient den Herausforderungen des neuen Datenschutzrechtes stellen.
- Teil I - Informations- und Auskunftspflichten (HÄBL Ausgabe 1/2018) »
- Teil II - Datenschutz-Folgenabschätzung (HÄBL Ausgabe 2/2018) »
- Teil III - Benennung und Aufgabenfeld eines/einer Datenschutzbeauftragten (HÄBL Ausgabe 3/2018) »
- Breaking News! Neue Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes bei der Bundesärztekammer sowie bei dem Hessischen Datenschutzbeauftragten (HÄBL Ausgabe 4/2018) »
Weitere Hinweise und Muster
Datenschutzbeauftragter
Auftragsverarbeitung
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Aufbewahrungsfristen Patientenuntelagen
Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung in Arztpraxis
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Hier finden Sie die Anschrift und die Sprechzeiten des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI).