Ärztinnen und Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und ärztlich tätig werden wollen, müssen bei der Beantragung der Approbation nachweisen, dass sie über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Das bedeutet, die Fachsprachenprüfung ist abzulegen.
Fachsprachenprüfung
Allgemeines
Die Landesärztekammer Thüringen führt seit dem 01.01.2018 die Fachsprachenprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte durch. Wer eine Approbation bzw. Berufserlaubnis nach der Bundesärzteordnung beantragt, muss nach den geltenden Bestimmungen unter anderem über die für die Ausübung der ärztlichen Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Die 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27.06.2014 hat einstimmig Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen beschlossen. Weitere Informationen hierzu, insbesondere zu den Möglichkeiten und Anforderungen des Nachweises der Fachsprachenkenntnisse finden Sie auf der Webseite der zuständigen Approbationsbehörde „Thüringer Landesverwaltungsamt“.
Hinweis
Wir bitten alle Antragsteller und Antragstellerinnen von telefonischen Nachfragen zum Prüfungstermin abzusehen.
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang inkl. Ihren Spam-Ordner.
Infolge des momentan hohen Antragsvolumens kommt es bei der Vergabe des Prüfungstermins für die Fachsprachenprüfung zu erheblichen Zeitverzögerungen. Eine Wartezeit von 5-6 Monaten bis zum Prüfungstermin muss ab Antragsstellung eingeplant werden.
Der Verfahrensablauf
Bei Anmeldung zur Fachsprachenprüfung bei der Landesärztekammer Thüringen ist eine Gebühr in Höhe von 500,00 EUR zu entrichten. Dazu ist das entsprechende Gebührenformular zu verwenden. Dem Antragformular ist
- ein Zertifikat über die allgemeinen Deutsch-Kenntnisse (mindestens auf dem Sprachniveau B2),
- ein Lebenslauf,
- die Eingangsbestätigung über Ihren Antrag der Approbation beim Thüringer Landesverwaltungsamt,
- Kopie eines Ausweisdokumentes,
- Kopie des Visums bei Nicht-EU-Bürgern (mit Ausnahme der visafreien Länder)
beizufügen.
Die Anmeldung erfolgt immer in elektronischer Form (als PDF-Datei).
Die Landesärztekammer Thüringen bestätigt Ihnen den Eingang der Unterlagen. Etwa 14 Tage vor dem Prüfungstermin schickt Ihnen die Landesärztekammer Thüringen die Prüfungseinladung per E-Mail.
Hinweis: Bei Terminabsagen nach Einladung zur Prüfung wird die Verwaltungsgebühr nicht zurückerstattet.
Bei Nicht-Bestehen kann die Prüfung so oft wie erforderlich wiederholt werden. Auch in diesem Falle erfolgt eine Anmeldung bei der Landesärztekammer Thüringen. Die Verwaltungsgebühr ist jeweils erneut zu entrichten.
Der Prüfungsablauf - 3 praxisnahe Teile
Die Fachsprachenprüfung ist praxisnah gestaltet und findet vor einem Prüfungsausschuss statt, der aus drei Mitgliedern besteht, von denen mindestens zwei Mitglieder approbierte Ärzte sind. In der Prüfung werden Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 erwartet.
Die Prüfung hat eine simulierte Gesprächs- und Dokumentationssituation aus dem Krankenhausalltag im Mittelpunkt und besteht aus den folgenden drei Teilen, die jeweils 20 Minuten dauern.
Prüfungsablauf
Es wird gegenüber einem simulierten Patienten, den ein ärztliches Mitglied des Prüfungsausschusses spielt, ein Anamnesegespräch durchgeführt. Hierbei werden Verdachtsdiagnosen formuliert und erläutert. Es werden Vorschläge zur weiteren Diagnostik und Therapie gemacht und dem Patienten die vorgesehenen Maßnahmen erklärt.
Neben dem sicheren Verstehen der Angaben des Patienten steht in diesem Prüfungsteil eine für den Patienten klar verständliche Sprache unter Verwendung möglichst weniger Fremdwörter und medizinischer Fachtermini im Vordergrund.
Es dürfen schriftliche Aufzeichnungen (Notizen) gemacht werden.
Der Prüfungskandidat trägt die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen in einem Arztbericht zusammen. Dies soll in ganzen Sätzen erfolgen.
Die zuvor während des Arzt-Patienten-Gesprächs angefertigten Notizen dürfen genutzt werden. Ein medizinisches Wörterbuch liegt aus und darf verwendet werden.
Die Dokumentation findet in einem separaten Raum statt.
Im dritten Prüfungsteil werden die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen an ein ärztliches Mitglied des Prüfungsausschusses weitergegeben. Die Informationen sollen dabei prägnant – bei kompetentem Umgang mit medizinischem Fachwortschatz – dargestellt werden.
Anschließend lassen Sie sich auf das weitere Gespräch mit dem Prüfer ein. Zum Schluss wird eine kurze Liste gebräuchlicher medizinischer Fachbegriffe ausgehändigt, wo die jeweiligen deutschsprachigen Bezeichnungen eingetragen werden müssen.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses nehmen die Bewertung der Prüfung nach einem einheitlichen, strukturierten Schema vor und teilen Ihnen das Ergebnis unmittelbar nach der Prüfung mit.