Anerkennung von Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsbezeichnungen – Hinweise

Antrags- und Prüfungsmodalitäten für Gebiete, Teilgebiete und Zusatzbezeichnungen

Voraussetzung zum Antrag auf Anerkennung von Weiterbildungszeiten ist der Nachweis von absolvierten Weiterbildungsabschnitten durch Weiterbildungszeugnisse. Hierfür kann gern das Musterweiterbildungszeugnis der Landesärztekammer Thüringen verwendet werden. (https://www.laek-thueringen.de/aerzte/weiterbildung/wbo_logbuecher/

Sobald alle Unterlagen / Nachweise vollständig vorliegen, überprüft die Landesärztekammer Thüringen sämtliche Voraussetzungen zur Anerkennung von Weiterbildungszeiten. Die verpflichtend zu absolvierenden Weiterbildungsabschnitte ergeben sich aus der Weiterbildungsordnung. Die aktuell gültigen Weiterbildungsordnungen können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.laek-thueringen.de/aerzte/weiterbildung/wbo_logbuecher/.

Sollten Unterlagen / Nachweise fehlen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie können Ihr Antragsverfahren beschleunigen, indem Sie alle erforderlichen Antragsunterlagen zusammen mit dem Antragsformular vollständig einreichen. Welche Antragsunterlagen einzureichen sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen. Die Antragsformulare finden Sie unter https://www.laek-thueringen.de/aerzte/weiterbildung/antraege_und_formulare/.

Antragsunterlagen können als Kopien eingereicht werden. Die Landesärztekammer Thüringen behält sich vor, Originale anzufordern.

Weiterbildungsinhalte werden in diesem Verfahren nicht überprüft. Es ist daher nicht erforderlich, Ihr (e)Logbuch zu übermitteln. Die Freigabe Ihres eLogbuchs an die Landesärztekammer Thüringen ist nicht ausreichend für eine Antragstellung. Bitte reichen Sie immer das jeweils erforderliche Antragsformular ein.

Am Anerkennungsverfahren sind teilweise ehrenamtliche Kammermitglieder sowie externe und interne Beratungsgremien beteiligt. Das Verfahren erfordert daher einen gewissen zeitlichen Umfang. Im Anschluss an dieses Verfahren erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid (Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid).

Bereits anerkannte Weiterbildungszeiten werden im Antragsverfahren auf Anerkennung der Bezeichnung nicht erneut überprüft, sondern als gegeben angesehen.

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Antragstellung,

Ihre Weiterbildungsabteilung

Voraussetzung für die Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung ist der Nachweis von absolvierten Weiterbildungsabschnitten durch Weiterbildungszeugnisse. Hierfür kann gern das Musterweiterbildungszeugnis der Landesärztekammer Thüringen verwendet werden (https://www.laek-thueringen.de/aerzte/weiterbildung/wbo_logbuecher/mce_temp_url).

Sobald alle Unterlagen/Nachweise vollständig vorliegen, überprüft die Landesärztekammer Thüringen sämtliche Voraussetzungen zur Anerkennung von Weiterbildungszeiten. Die verpflichtend zu absolvierenden Weiterbildungsabschnitte ergeben sich aus der Weiterbildungsordnung. Die aktuell gültigen Weiterbildungsordnungen können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.laek-thueringen.de/aerzte/weiterbildung/wbo_logbuecher/.

Sollten Unterlagen/Nachweise fehlen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie können Ihr Antragsverfahren beschleunigen, indem Sie alle erforderlichen Antragsunterlagen zusammen mit dem Antragsformular vollständig einreichen. Welche Antragsunterlagen einzureichen sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen. Die Antragsformulare finden Sie unter https://www.laek-thueringen.de/aerzte/weiterbildung/antraege_und_formulare/.

Ein Antrag auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung kann bereits drei Monate vor Beendigung der Mindestweiterbildungszeit erfolgen. Hierfür ist ein Weiterbildungszeugnis durch den aktuellen Weiterbildungsermächtigten erforderlich. In diesem ist neben den grundsätzlichen Inhalten (siehe Musterweiterbildungszeugnis) zu bestätigen, dass Sie bis zum Ende der Mindestweiterbildungszeit an der Weiterbildungsstätte tätig sein werden. Zudem sollten sämtliche Inhalte des (e)Logbuchs weit überwiegend bestätigt worden sein.

Antragsunterlagen können als Kopien eingereicht werden. Die Landesärztekammer Thüringen behält sich vor, Originale stichprobenartig anzufordern. Welche Antragsunterlagen einzureichen sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen. Die Antragsformulare finden Sie unter https://www.laek-thueringen.de/aerzte/weiterbildung/antraege_und_formulare/. Die Freigabe Ihres eLogbuchs an die Landesärztekammer Thüringen ist nicht ausreichend für eine Antragstellung. Bitte reichen Sie zusätzlich immer das jeweils erforderliche Antragsformular ein.

Am Zulassungsverfahren sind teilweise ehrenamtliche Kammermitglieder sowie externe und interne Beratungsgremien beteiligt. Das Verfahren erfordert daher einen gewissen zeitlichen Umfang. Im Anschluss an dieses Verfahren erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid (Zulassungsbescheid oder Ablehnungsbescheid).

 

Prüfungsterminierung

In Thüringen bestehen keine festen Prüfungstermine. Die Prüfungen werden nach Bedarf anberaumt. Bei einer vorzeitigen Antragstellung kann die Prüfung erst nach vollständigem Absolvieren des letzten Weiterbildungsabschnitts erfolgen.

Ihre Terminwünsche werden bestmöglich beachtet. Bitte geben Sie diese im Antragsformular an der entsprechenden Stelle mit an.

Ihre Prüfung wird planmäßig innerhalb von drei Monaten nach Zulassung zur Prüfung stattfinden. Der Prüfungstermin wird Ihnen in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. Sie erhalten das Schreiben zur Prüfungsterminierung spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin.

 

Prüfungsablauf

Ihre Prüfungskommission setzt sich grundsätzlich aus drei fachgebietsbezogenen Prüfern zusammen.  Prüfungen sind nicht öffentlich, auch Ihre Weiterbildungsermächtigten dürfen nicht an Ihrer Prüfung teilnehmen.

Bei der Prüfung handelt es sich um eine mündliche Einzelprüfung, die mindestens 30 Minuten umfasst. Grundlage des Prüfungsgespräches sind die gemäß Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen geforderten und im zugehörigen (e)Logbuch verzeichneten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten. Die Prüfung kann beispielsweise durch vorgelegte Befunde, EKGs, digitale Bildgebung oder Laborergebnisse ergänzt werden. Die Prüfungskommission gestaltet inhaltlich die Prüfung eigenverantwortlich.

Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie direkt im Anschluss Ihre Urkunde. Bei Nichtbestehen der Prüfung kann der Prüfungsausschuss beschließen, Ihnen eine Auflage zu erteilen. Durch diese kann die Weiterbildungszeit verlängert werden.

Eine nicht bestandene Prüfung kann mehrfach wiederholt werden.

Sollten Sie der Prüfung ohne ausreichenden Grund fernbleiben oder diese ohne ausreichenden Grund abbrechen, wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet.

Die Zusammensetzung der Prüfungskommission wird Ihnen im Vorfeld der Prüfung nicht mitgeteilt.

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Antragstellung,

Ihre Weiterbildungsabteilung