Zur Förderung und Sicherung der hausärztlichen Versorgung hat die Kammerversammlung eine Neuregelung des Quereinstiegs Allgemeinmedizin (Quereinstieg Allgemeinmedizin 2.0) beschlossen. Damit soll Ärztinnen und Ärzten der Zugang zur Allgemeinmedizin erleichtert und eine Abwanderung in andere Ärztekammerbereiche verhindert werden.
Quereinstieg Allgemeinmedizin 2.0
Die bisherigen Anforderungen für den Quereinstieg sind dahingehend vereinfacht worden, dass alle Ärzte mit einer Facharztbezeichnung aus den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung der Quereinstieg ermöglicht wird.
Am Ende des Quereinstiegs steht, so wie bei jedem Weiterzubildenden, die Facharztprüfung als Mittel der Qualitätssicherung.
Zulassungsvoraussetzung
Die Zulassungsvoraussetzung für den Quereinstieg Allgemeinmedizin 2.0 ist das Vorliegen einer Facharztbezeichnung aus den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (gemäß § 2a Absatz 6 WBO 2011 / WBO 2020).
Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte
Es sind 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung unter Weiterbildungsermächtigung sowie sämtliche Weiterbildungsinhalte des eLogbuches nachzuweisen.
Weiterbildungskurse
Die Teilnahme an einer 80-Stunden Kurs-Weiterbildung in der Psychosomatischen Grundversorgung sowie die Teilnahme an einem von der Landesärztekammer Thüringen anerkannten Intensivkurs Allgemeinmedizin ist nachzuweisen.
Zulassungsvoraussetzung
Um den Quereinstieg Öffentliches Gesundheitswesen (ÖGW) in Anspruch nehmen zu können, ist eine Facharztbezeichnung aus den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (gemäß § 2a Absatz 6 WBO 2011 / WBO 2020) nachzuweisen.
Zudem muss an der jeweiligen Arbeitsstätte ein weiterer Arzt tätig sein.
Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte
Es sind 24 Monate Weiterbildungszeit in einer Facharztbezeichnung der unmittelbaren Patientenversorgung (gemäß § 2a Absatz 6 WBO 2011 / WBO 2020) nachzuweisen. Verpflichtend sind 6 Monate Weiterbildungszeit in Psychiatrie und Psychotherapie unter einem Weiterbildungsermächtigten zu absolvieren. Davon können zum Kompetenzerwerb bis zu 3 Monate Weiterbildung im sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes anerkannt werden.
Das Kammermitglied muss des Weiteren den Weiterbildungskurs für Öffentliches Gesundheitswesen („Amtsarztkurs“) nachweisen.
Zudem ist eine 24-monatige Weiterbildung in einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens zu absolvieren. Näheres zum Ablauf dieses Weiterbildungsabschnittes erfahren Sie von Ihrem jeweiligen Weiterbildungsermächtigten, Ihrem Arbeitgeber oder der Landesärztekammer Thüringen.