Jena | 6. März 2024
Resolution der Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen vom 6. März 2024
Gemeinsam und vielfältig für eine gute medizinische Versorgung in Thüringen
Für Ärztinnen und Ärzte sind Mitmenschlichkeit und Menschenwürde zentrale Prinzipien ärztlicher Ethik. Bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten spielen Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube oder ethnischer Herkunft keine Rolle. Diese Leitsätze der ärztlichen Berufsausübung entstammen dem Genfer Gelöbnis, das der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte vorangestellt ist. Ärztinnen und Ärzte weltweit fühlen sich dem Genfer Gelöbnis verpflichtet. Deshalb sieht die Thüringer Ärzteschaft das teilweise Infragestellen von demokratischen und bürgerlich-humanistischen Werten ebenso wie die Erscheinungen von Extremismus und Rassismus auch in unserem Bundesland mit großer Sorge.
Ausländische Ärztinnen und Ärzte werden ebenso wie Pflegekräfte in unserem Bundesland gebraucht. Ohne qualifizierte Zuwanderung ist sowohl die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung als auch der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Thüringen bei der aktuellen Struktur und Entwicklung unseres Gesundheitswesens gefährdet. Derzeit arbeiten mehr als 1.700 Ärztinnen und Ärzte aus mehr als 100 Ländern in unserem Bundesland von Sonneberg bis Nordhausen, von Greiz bis Bad Salzungen und vom Universitätsklinikum Jena bis zu kleineren, regional wichtigen Krankenhäusern und Praxen. Der Anteil der berufstätigen ausländischen Ärztinnen und Ärzte beträgt allein im Krankenhausbereich ein Viertel. Ohne diese Kolleginnen und Kollegen ist die Gesundheitsversorgung in unserem Bundesland nicht mehr möglich. Wir heißen die ausländischen Fachkräfte willkommen. Dazu gehört, dass sie und ihre Familien überall in unserem Bundesland sicher und ohne Angst vor Anfeindungen leben können.
Zu den Arztzahlen in Thüringen: https://www.laek-thueringen.de/ueber_uns/kommunikation/statistik/