Jena | 4. Juni 2024
Gemeinsamer Hitzeaktionstag: Gesundheitliche Gefahren von Hitze nicht unterschätzen
(Jena) Den Gemeinsamen Hitzeaktionstag, eine Initiative von Bundesärztekammer, der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG), des AWO Bundesverbandes, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Deutschen Pflegerats, des GKV-Spitzenverbandes und des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes sowie weiterer Institutionen und Verbände, nimmt die Landesärztekammer Thüringen zum Anlass, um auf die Gesundheitsgefahren von Hitze aufmerksam zu machen.
„Auch wenn wir gerade nicht mit Hitze zu kämpfen haben, kommen die nächsten heißen Tage gewiss und da deren Anzahl zunehmen wird, ist es uns wichtig, auf die gesundheitlichen Gefahren von Hitze hinzuweisen“, so der Präsident der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Hans-Jörg Bittrich.
Zu den gesundheitlichen Folgen des Klimawandels gehört zum einen eine Übersterblichkeit infolge von Hitzewellen insbesondere bei Frauen in Deutschland. Zum anderen entstehen auch Gefahren infolge neu auftretender Infektionskrankheiten, da sich einige Erreger bzw. ihre Überträger infolge der wärmeren Winter weiter nach Norden ausbreiten, beispielsweise die Asiatische Tigermücke, die u. a. für die Übertragung des Dengue-Virus bedeutsam ist.
Grundsätzlich wird in Hitzeperioden das Gesundheitssystem verstärkt in Anspruch genommen. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen steigt und Millionen von Menschen sind in ihrer Produktivität und ihrem Wohlbefinden stark eingeschränkt. „Hier sind ganz besonders ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen betroffen. Aber auch Säuglinge, Kinder und Schwangere sowie Obdachlose und Menschen, die im Freien arbeiten, haben verstärkt unter der Hitze zu leiden und sollten sich über Mittag nicht im Freien aufhalten, ausreichend trinken und Möglichkeiten der Abkühlung suchen“, so der Präsident der Landesärztekammer. „Vorstellbar und wünschenswert wäre“, so Dr. Bittrich, „auch gutes nachbarschaftliches Engagement, bei dem besonders gefährdete Personengruppen in den Blick genommen werden und immer mal wieder nachgeschaut wird“.
In Zukunft drohen noch längere und intensivere Hitzeperioden, auf die Deutschland bisher nicht ausreichend vorbereitet ist. Deshalb ist es eine Forderung der Ärzteschaft, den gesundheitlichen Hitzeschutz als Pflichtaufgabe gesetzlich zu verankern. Wichtig sind hier klare Zuständigkeiten und Kompetenzen. Darüber hinaus sollten Kommunen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Kindergärten, Schulen und Unternehmen Schutzkonzepte erstellen und diese dann auch pragmatisch umsetzen.
Notwendig ist folglich ein klarer gesetzlicher Rahmen für gesundheitlichen Hitzeschutz auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Über das Gesundheitsrecht hinaus muss der Hitzeschutz zugleich in relevanten Gesetzen und Rechtsverordnungen berücksichtigt werden, insbesondere auch im Bau- und Arbeitsrecht.