Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen hat im September 2017 nach intensiver Beratung eine Änderung der Satzung der Ärzteversorgung Thüringen zum 01.01.2018 beschlossen.
Diese Satzungsänderung setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- Neuer Rechnungszins i.H.v. 2,5 % für ab 01.01.2018 eingehende Beiträge bzw. zu erwerbende Anwartschaften
- Abschaffung der Subventionierung der vorgezogenen Altersrente ab 01.01.2018
- Abschaffung des Sterbegeldes im Rahmen einer fünfjährigen Übergangsregelung ab 01.01.2018
Die Genehmigung dieser Satzungsänderung durch die zuständige Aufsichtsbehörde ist bereits erfolgt. Die Veröffentlichung der Satzungsänderung im Ärzteblatt und im Thüringer Staatsanzeiger erfolgt im Dezember 2017.
Das Kapitalmarktumfeld mit den bereits seit langer Zeit vorherrschenden niedrigen Zinsen war der maßgebliche Grund für diesen Schritt. In den vergangen sechs Geschäftsjahren konnte der Rechnungszins i.H.v. 4 % nicht von der Ärzteversorgung Thüringen erwirtschaftet werden. Da die Marktzinsen teilweise im negativen Bereich liegen, lässt sich das ursprüngliche Ziel von 4 % nicht länger aufrechterhalten. Die Anpassung des Rechnungszinses dient dazu die Solvenz und Leistungsfähigkeit des Versorgungswerkes zu erhalten und zu stärken.
Wichtig zu wissen ist, dass die Satzungsänderung nicht auf etwaigen Fehlentscheidungen oder Missmanagement beim Versorgungswerk beruht, sondern allein exogenen Faktoren (Niedrigzinsumfeld) geschuldet ist.