Beschwerden

Die Ärzteschaft hat sich mit der Landesärztekammer eine eigene Berufsaufsicht gegeben, um selbst dafür Sorge zu tragen, dass unärztliches Verhalten geahndet wird. Dabei legt die Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen auf der Grundlage des Thüringer Heilberufegesetzes fest, welche Gebote ein gewissenhaft handelnder Arzt einhalten muss.

Es sind grundlegende ethische und rechtliche Prinzipien, denen sich die Ärzteschaft selbst unterworfen hat und deren Einhaltung die Landesärztekammern prüfen und überwachen.

Bitte beachten Sie, dass die Landesärztekammer Thüringen nur für die in Thüringen tätigen Ärzte zuständig ist. Verhalten von nichtärztlichem Personal (z. B. medizinische Fachangestellte) können wir nicht prüfen.

Um Pflichtverstößen nachgehen zu können, ist die Landesärztekammer Thüringen auf Hinweise von außen angewiesen. Der mit dem Antragsformular vorgebrachten Beschwerdesachverhaltes prüft die Landesärztekammer Thüringen.

  1. Antragsformular
  2. Informationsblatt zum Antrag
  3. Schweigepflichtentbindungserklärung

Hinweis

Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an folgende Adresse:

Landesärztekammer Thüringen
Im Semmicht 33, 07751 Jena
Fax: 03641 614 - 209
E-Mail: jura@laek-thueringen.de