Beschwerden

Die Ärzteschaft hat sich mit der Landesärztekammer eine eigene Berufsaufsicht gegeben, um selbst dafür Sorge zu tragen, dass unärztliches Verhalten geahndet wird. Dabei legt die Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen auf der Grundlage des Thüringer Heilberufegesetzes fest, welche Gebote ein gewissenhaft handelnder Arzt einhalten muss.

Es sind grundlegende ethische und rechtliche Prinzipien, denen sich die Ärzteschaft selbst unterworfen hat und deren Einhaltung die Landesärztekammern prüfen und überwachen.

Bitte beachten Sie, dass die Landesärztekammer Thüringen nur für die in Thüringen tätigen Ärzte zuständig ist. Verhalten von nichtärztlichem Personal (z. B. medizinische Fachangestellte) können wir nicht prüfen.

Ihre Beschwerde können Sie mit dem nachfolgenden Antragsformular rechtssicher an uns senden. Einfache E-Mails können durch uns aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden.

 

Antragsformular