Die Landesärztekammer Thüringen hat gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Heilberufegesetz die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Berufsangehörigen und Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, zu schlichten. Diese Aufgabe hat bisher die norddeutsche Schlichtungsstelle für die Landesärztekammer Thüringen wahrgenommen. Die norddeutsche Schlichtungsstelle stellt zum 31.12.2021 ihren Betrieb ein.
Die Landesärztekammer Thüringen hat daher eine eigene Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen eingerichtet. Die Schlichtungsstelle hat zum 1. April 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Ziel der Schlichtungsstelle ist es, eine neutrale und unabhängige medizinische Begutachtung einer ärztlichen Behandlung durchzuführen. Abschließend wird eine Einschätzung abgegeben, ob Schadensersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers gerechtfertigt erscheinen.
Die Voraussetzungen zur Durchführung und zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens sind in der Verfahrensordnung geregelt.
Das Merkblatt gibt Ihnen eine Übersicht über den Ablauf des Schlichtungsverfahrens.
Bitte beachten Sie, dass das gesamte Schlichtungsverfahren auf elektronischem Weg durchgeführt wird. Bitte folgen Sie dem nachfolgenden Link, um einen Schlichtungsantrag zu stellen:
Antrag zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens »