Wahl der Kammerversammlung 2023–2027

In diesem Jahr endet die Wahlperiode der jetzigen Kammerversammlung, so dass die Wahl der neuen Kammerversammlung für den Zeitraum 2023 bis 2027 ansteht.


Die Wahlen finden im Zeitraum vom 17. bis 23. März 2023 statt.

Den berufsständischen Organisationen, die Landeslisten zur Wahl aufstellen, wird die Möglichkeit gegeben, ihre Organisation und deren Ziele der gesamten Thüringer Wählerschaft im Ärzteblatt Thüringen und auf der Homepage der Landesärztekammer bekannt zu machen. Kandidaten von Wahlkreislisten haben ebenfalls die Möglichkeit, sich und ihre Ziele vorzustellen. Die Vorstellung erfolgt dabei auf der Homepage der Landesärztekammer.

Wenn Kandidaten die Möglichkeit zur Vorstellung in Anspruch nehmen möchten, ist diese Darstellung (maximal 1 DIN-A4-Seite, 1½-zeilig, Times New Roman 12) an die Landesärztekammer Thüringen zu richten.

Die Wahlfrist endet am 23. März 2023, 18:00 Uhr! Spätestens an diesem Tag müssen die Wahlunterlagen mit der Post abgesandt worden sein (Datum des Postaufgabestempels ist für die Rechtzeitigkeit der Abgabe maßgebend). Aufgrund einiger Nachfragen noch der Hinweis, dass die Wahlunterlagen nach Eingang bei den Mitgliedern auch sogleich ausgefüllt und an uns zurückgesendet werden können. 

Im Folgenden möchten wir über wesentliche Aspekte für die Wahl informieren.

Grundlagen des Wahlverfahrens
Das Thüringer Heilberufegesetz (ThürHeilBG) legt in § 14 fest: „Die Kammerversammlung wird von den Kammerangehörigen auf die Dauer von vier Jahren in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt.“ Die Wahlordnung der Landesärztekammer Thüringen regelt Näheres zu den allgemeinen Bestimmungen, zur Wahlvorbereitung, Wahlhandlung, zu den Bestimmungen zum Wahlergebnis, zur Konstituierung der Kammerversammlung, Aufbewahrung der Wahlunterlagen und auch die Liste der Wahlkreise mit ihrer jeweiligen Anzahl an Sitzen. Die Wahlordnung kann auf unserer Homepage www.laek-thueringen.de (Ärzte/Recht und GOÄ/Rechtsvorschriften) eingesehen werden. Sie kann auch von unserer Geschäftsstelle bei Jana Epperlein, Tel. 03641 614-215, angefordert werden.

Grundsätzlich sind alle Kammerangehörigen der Landesärztekammer Thüringen wahlberechtigt und wählbar, soweit das Wahlrecht und die Wählbar­keit nicht aus bestimmten, in der Wahlordnung festgelegten Gründen ausgeschlossen sind.

Weitere wichtige Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts ist die Eintragung in ein Wählerverzeichnis. Die von dem Wahlausschuss aufgestellten Wählerverzeichnisse sind nach Wahlkreisen gegliedert. Jeder Kammerangehörige ist dem Wahlkreis zugeordnet, in dem er seinen Beruf ausübt oder, falls er seinen Beruf nicht ausübt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Wählerverzeichnisse werden innerhalb der entsprechenden Frist, die nachfolgendem Zeitplan entnommen werden kann, in der Geschäftsstelle der Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena-Maua, ausgelegt. 

Jeder Kammerangehörige sollte sich davon überzeugen, dass er ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen ist bzw. ob seine aktuellen Meldedaten in der Ärztekammer vorliegen. Beanstandungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist dem Wahlausschuss anzuzeigen.

Nach Berichtigung und Abschluss der Wählerverzeichnisse sind weitere Eintragungen und Veränderungen nicht mehr zulässig.

Die Kammerversammlung hat 43 Mitglieder. 31 Sitze werden über Wahlkreislisten vergeben, zwölf Sitze über Landeslisten. Es gibt somit zwei alternative Möglichkeiten, für die Wahl zur Kammerversammlung zu kandidieren:

  • entweder die Einzelkandidatur auf einer Wahlkreisliste oder
  • die Kandidatur auf einer Landesliste einer berufsständischen Organisation oder einer Ad‑hoc‑Vereinigung.

 An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Sollte es für einen Wahlkreis keine/n Kandidaten geben, wird/werden diese/r freie/n Sitz/e automatisch über die Landeslisten vergeben!

Wahlkreise nach § 7 Absatz 3 Wahlordnung der Landesärztekammer Thüringen vom 24.09.1994 (Ärzteblatt Thüringen 1995, Sonderheft 1, S. 1), zuletzt geändert durch Vierte Satzung zur Änderung der Wahlordnung der Landesärztekammer Thüringen vom 23.05.2022 (Thüringer Ärzteblatt, Ausgabe 7–8/2022, S. 61):

Wahlkreise »

Die Einzelkandidatur auf einer Wahlkreisliste ist nur möglich, wenn der Kandidat in das Wählerverzeichnis des entsprechenden Kreises eingetragen ist. Jeder Wahlbewerber benötigt zehn Unterstützerunterschriften von Kammerangehörigen aus diesem Wahlkreis. Kandidaten auf der Landesliste einer ärztlichen berufsständischen Organisation werden von dieser aufgestellt und durch die Unterschrift der jeweiligen Vertretung der ärztlichen berufsständischen Organisation unterstützt. Kandidaten, die auf der Landesliste einer Ad‑hoc‑Vereinigung kandidieren wollen, benötigen ebenfalls jeweils zehn Unterstützerunter­schriften.

Jeder Wahlberechtigte kann je einen Kandidaten auf einer Wahlkreisliste und einer Ad‑hoc‑Liste unterstützen. Die Unterstützung mehrerer Kandidaten auf einer Liste ist un­zulässig.

Auf einer Landesliste müssen mindestens drei und dürfen höchstens 24 Kandidaten aufgestellt sein.

Jedem Wahlvorschlag müssen beigefügt sein:

  • die schriftliche Erklärung des Kandidaten, dass er mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden ist,
  • ein aktuelles Passbild zur Veröffentlichung im Ärzteblatt Thüringen möglichst digital mit einer Auflösung von 300 dpi, zu versenden an wahl@laek-thueringen.de (sollte die digitale Form nicht realisierbar sein, besteht auch die Möglichkeit, ein übliches Foto mit Namen auf der Rückseite einzureichen).

Die berufsständischen Organisationen, das heißt, alle über eine Landesliste kandidierende Organisationen, wurden über die Möglichkeit informiert, ihre Organisation und deren Ziele der Wählerschaft über das Ärzteblatt - im Dezemberheft - bekannt zu machen.

Die Wahl findet ausschließlich als Briefwahl statt. Nachdem der Wahlausschuss die Zulassung der Wahlvorschläge festgestellt und bekannt gemacht hat, werden die Wahlunterlagen versandt.

Jeder Wahlberechtigte erhält einen Stimmzettel für die Wahlkreisvorschläge und die entsprechende Anzahl an Stimmzetteln der kandidierenden Landeslisten und Ad-hoc-Listen.

Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen für die Landeslisten, die er beliebig verteilen kann. Die Zahl der Stimmen für die Wahlkreisliste richtet sich nach der Anzahl der zu vergebenden Sitze im Wahlkreis. Diese Stimmen können einem oder mehreren Kandidaten innerhalb des eigenen Wahlkreises gegeben werden.

Nachdem die Stimmzettel gekennzeichnet und in den dafür bestimmten Umschlag (innerer Umschlag) eingelegt wurden und dieser verschlossen worden ist, kommt dieser Umschlag zusammen mit einem zusätzlichen Schein, auf dem die Unterschrift als Bestätigung der eigenhändigen Stimmabgabe zu leisten ist, in einen weiteren Umschlag (äußerer Umschlag), der entsprechend gekennzeichnet an den Wahlausschuss zu senden ist. Detaillierte Hinweise zur Ausübung des Wahlrechts werden mit den Wahlunterlagen versandt.

Es erfolgt eine Kennzeichnung der Stimmzettel und Bestätigungsscheine durch einen 2-D-Barcode. Diese Barcodes ermöglichen ein elektronisches Einlesen, sodass zum Beispiel die Wahlbeteiligung der einzelnen Kreise elektronisch ausgezählt werden kann und auch insgesamt die Wahlbeteiligung dokumentiert ist. Daneben schließen sich eine unzulässige Mehrfachabgabe von Stimmzetteln aus. Die Stimmzettel beinhalten dabei ein nicht personalisiertes Kennzeichen, welches nur die Liste oder den Wahlkreis beinhaltet (z. B. K3 für Wahlkreis 3 oder L1 für Landesliste 1). Auf dem Bestätigungsschein, auf dem die Unterschrift als Bestätigung der eigenhändigen Stimmabgabe zu leisten ist, wird die Mitglieds-Nr. als 2-D-Barcode aufgedruckt. Eine Zuordnung der Stimmzettel zu einzelnen Wählern ist durch die Codierung nicht möglich. Mit jedem handelsüblichen 2-D-Barcode-Scanner können Sie selbst überprüfen, welche Informationen codiert sind.

So wählen Sie richtig »

Der Wahlausschuss ermittelt das Ergebnis der Wahl und gibt es voraussichtlich im Maiheft des Ärzte­blatts Thüringen bekannt. Die Konstituierende Kammerversammlung findet voraussichtlich am 21. Juni 2023 statt.

Wahlfrist, Wahlausschuss und ein genauer Zeitplan für die Durchführung der Wahl sowie Mustervordrucke für Wahlvorschläge werden in diesem und den nächsten Heften des Ärzte­blatts Thüringen bekanntgegeben.

 

Matthias Zenker

Leiter des Wahlausschusses

Bekanntgabe des Leiters und der Mitglieder des Wahlausschusses


Nach § 8 Wahlordnung hat der Vorstand der Landesärztekammer Thüringen den Wahlausschuss berufen und Matthias Zenker, Hauptgeschäftführer der Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena‑Maua, zum Leiter des Wahlausschusses berufen.

Als stellvertretender Leiter ist Rechtsanwalt Matthias Wehlisch, Leiter der Rechtsabteilung der Landesärztekammer Thüringen, als Beisitzer sind Dr. med. Jana Boer, Erfurt, Dr. med. Kathrin Loth, Blankenhain, Thorsten Buschhardt, Jena und Prof. Dr. med. Karl-Jürgen Bär, Weimar, sowie als stellvertretende Beisitzer Dr. med. Katharina Schoett (Mühlhausen), Dr. med. Nadja Ehrsam (Ärztin und Geschäftsführerin des ärztlichen Geschäftsbereichs der Landesärztekammer Thüringen), Dr. med. Renate Scheidt-Illig (Jena, Ruhestand) sowie PD Dr. med. habil. Hans-Jörg Fricke (Jena, Ruhestand) berufen worden.

Jena, den 13. Oktober 2022

 

Dr. med. Ellen Lundershausen

Präsidentin

Bekanntgabe der Wahlfrist


Nach § 19 Wahlordnung setzt der Vorstand der Landesärztekammer Thüringen im Benehmen mit dem Wahlausschuss die Frist für die Wahl zur Kammerversammlung von Freitag, 17. März 2023, bis Donnerstag, 23. März 2023, fest.

Jena, den 2. November 2022

 

Dr. med. Ellen Lundershausen

Präsidentin